Alice Schwarzer
Deutschlands bekannteste Feministin Alice Schwarzer hatte seit den achtziger Jahren Geld auf einem Konto in der Schweiz gelagert. Die Zinsen auf das Geld versteuerte sie nicht. Im Jahr 2013 erstattete sie Selbstanzeige und zahlte nach eigenen Angaben 200.000 Euro plus Zinsen nach, sie kann deshalb rechtlich nicht mehr belangt werden. Auf ihrer Website schreibt Schwarzer, sie habe das Geld in die Schweiz gebracht, weil sie sich in den achtziger Jahren in Deutschland einer „Hatz“ ausgesetzt sah und darüber nachdachte, ins Ausland zu gehen. Die Herausgeberin Schwarzer galt in Deutschland über Jahrzehnte als moralische Instanz und kulturelle Leitfigur.
Theo Sommer
Der frühere Chefredakteur und Herausgeber der Wochenzeitung „Die Zeit“ hatte in den Jahren von 2005 bis 2011 Einnahmen aus dem von ihm maßgeblich mitbetreuten Projekt „Atlantic Times“ und weiteren Titel aus dem Times-Verlag nicht versteuert. Das Gericht stellte vorsätzliche Steuerhinterziehung und einen besonders schweren Fall von Betrug fest und verurteilte ihn zu einem Jahr und sieben Monaten Haft, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung. Außerdem musste Sommer eine Strafzahlung in Höhe von 20.000 Euro bezahlen, seine Steuerschuld von 649.000 Euro hat er mittlerweile getilgt. Vor Gericht erklärte Sommer, dass er die Finanzen aus den Augen verloren habe, weil das Finanzielle bei ihm stets hintenan gestanden habe.
Klaus Zumwinkel
Über eine Stiftung in Liechtenstein schleuste der frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel in den Jahren von 2001 bis 2007 stolze 970.000 Euro an der Staatskasse vorbei. Vor Gericht nannte Zumwinkel die Steuerhinterziehung den „größten Fehler“ seines Lebens. Er berichtete sogar von „persönlichen Bedrohungen, Brief- und Telefonterror, Hausbelagerungen und Nachstellungen“. Die Richter hatten kein Mitleid: Im Jahr 2008 verurteilte das Landgericht Bochum Zumwinkel zu 24 Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von einer Millionen Euro. Verteidigt wurde Zumwinkel während des Prozesses von Anwalt Hanns Feigen – der versucht derzeit auch für Uli Hoeneß in München ein möglichst geringes Strafmaß zu erstreiten.
Helmut Linssen
Auch vor den politischen Parteien macht die Steuerfahndung keinen Halt: Der CDU-Schatzmeister Helmut Linssen soll laut einem Bericht des Magazins „stern“ jahrelang Geld in einer Briefkastenfirma auf den Bahamas verborgen haben. Demnach habe Linssen im Jahr 1997 insgesamt 829.000 Mark bei einer Luxemburgischen Bank eingezahlt und von da aus in eine Briefkastenfirma in der Karibik weitergeleitet. Ein Strafverfahren gegen Linssen wurde im Jahr 2012 eingestellt, weil er aufgrund der Verjährungsfrist nur seine Zinserträge für die Jahre 2001 bis 2005 nachweisen musste. In dieser Zeit hatte er mit seinem Geld im Ausland allerdings keinen Gewinn erzielt. Aufgeflogen war Linssens Finanzakrobatik durch den Ankauf einer Steuer-CD im Jahr 2010. Verantwortlich für den Kauf war Norbert Walter-Borjans (SPD), Linssens Nachfolger als Finanzminister in NRW.
Peter Graf
Der Vater der Tennisspielerin Steffi Graf wurde 1997 wegen Steuerhinterziehung von rund zwölf Millionen Mark zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Geld stammte aus den Gewinnen seiner Tochter. Graf verbüßte die Hälfte der Strafe, bis er auf Bewährung wieder frei kam.
Boris Becker
Erstwohnsitz Monaco, aber trotzdem in München gelebt: Tennisstar Boris Becker schleuste in den Jahren 1991 bis 1993 insgesamt 1,7 Millionen Euro an Fiskus vorbei. Das Landgericht München verurteilte Becker dafür im Jahr 2002 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 500.000 Euro. Vor Gericht legte der Sportler ein umfassenden Geständnis ab. Das wirkte strafmildernd - die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe für Becker gefordert.
Paul Schockemöhle
Der frühere Springreiter Paul Schockemöhle hatte wie auch Klaus Zumwinkel Millionen über eine Stiftung in Liechtenstein vor dem Staat versteck. Im Jahr 1997 deckte ein Informant die Steuerhinterziehung auf. Schockemöhle musste damals knapp 11,6 Millionen Euro nachzahlen und bekam eine Haftstrafe von elf Monaten auf Bewährung. Schockemöhles Selbstanzeige lief ins Leere: Sie sei erst nach Beginn der Ermittlungen eingegangen und könne deshalb nicht strafbefreiend wirken, erklärte die Staatsanwaltschaft.